Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75789
Firma: Q-Park Real Estate Germany GmbH
Sitz: Grevenbroich
Veränderungen
HRB 75789: Q-Park Real Estate Germany GmbH, Düsseldorf, Talstraße 1, 40217 Düsse...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2015 20:03:00
HRB 75789: Q-Park Real Estate Germany GmbH, Düsseldorf, Talstraße 1, 40217 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2015. Geschäftsanschrift: Talstraße 1, 40217 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Parkhäusern/Tiefgaragen und sonstigen Parkflächen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: de Moor, Frank, Affligem / Belgien, *XX.XX.XXXX; Thuis, Theodorus Johannes Franciscus, Maastricht / Niederlande, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Q-Park GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 8761) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom selben Tage. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: de Moor, Frank aus Affligem / Belgien,
Thuis, Theodorus Johannes Franciscus aus Maastricht / Niederlande