Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75762
Firma: Autotechnik Barron GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 75762: Autotechnik Barron GmbH, Düsseldorf, Karl-Geusen-Straße 169C, 40231 D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2015 20:02:00
HRB 75762: Autotechnik Barron GmbH, Düsseldorf, Karl-Geusen-Straße 169C, 40231 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015. Geschäftsanschrift: Karl-Geusen-Straße 169C, 40231 Düsseldorf. Der Betrieb für Kraftfahrzeugtechnik, die Wartung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen einschließlich Lackierung, Autoglas und Auto-Tuning, Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugpflege, Reifen-Handel, Abschleppdienst, Autovermietung und Autohandel sowie die Vermittlung von Versicherungsschutz und Finanzierung, wobei keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach KWG ausgeübt werden. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Barron, Robert, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Barron, Robert, Düsseldorf, * 29.08.1955 unter der Firma Autotechnik Barron e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23492) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.07.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Barron, Robert aus Düsseldorf