Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75654
Firma: TEUTONIA zwanzigste Beteiligungs-GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Reichsstr. 41, 40217 Düsseldorf
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2015 20:05:00
HRB 75654: TEUTONIA zwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf, Reichsstr. 41, 40217 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2015. Geschäftsanschrift: Reichsstr. 41, 40217 Düsseldorf. (a) Der Erwerb von unbebauten Grundstücken zum Zwecke der Bebauung mit überwiegend wohnungswirtschaftlich genutzten Gebäuden; (b) der Erwerb von überwiegend wohnungswirtschaftlich genutzten, bebauten Grundstücken; (c) die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von eigenem Grundbesitz; (d) Gründung, Erwerb und Veräußerung von Tochtergesellschaften mit ähnlichen Unternehmensgegenstand. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Becker, Werner, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TEUTONIA zwanzigste Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 17499) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Werner aus Düsseldorf