Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75642
Firma: Benteler JIT Düsseldorf GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 75642: Benteler JIT Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 49 a, 40476 D...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2015 20:05:00
HRB 75642: Benteler JIT Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 49 a, 40476 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015. Geschäftsanschrift: Rather Straße 49 a, 40476 Düsseldorf. Die Herstellung und der Verkauf von Modulen und Komponenten an die Automobilindustrie sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Produkte, insbesondere in den Bereichen Handel und Logistik. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Henny, Uwe, Paderborn, *XX.XX.XXXX, Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 400554 eingetragenen Benteler Automobiltechnik Eisenach GmbH, der im Company Registration Office Cardiff unter Company No. 3228477 registrierten Benteler Automotive UK Ltd und der in der Rechtbank van Koophandel Gent unter HR-Nr. 0478.987.087 eingetragenen Benteler Automotive Belgium N.V. ist er von dem Verbot der Mehrfachvertretung ( 181 2. Alt. BGB) befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Benteler JIT Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 17657) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.