Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75613
Firma: DSI-Logistik GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Am Bonneshof 7, 40474 Düsseldorf
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2015 20:03:00
HRB 75613: DSI-Logistik GmbH, Düsseldorf, Am Bonneshof 7, 40474 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015. Geschäftsanschrift: Am Bonneshof 7, 40474 Düsseldorf. Gegenstand: Die Erbringung von Logistikdienstleistungen aller Art und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die für den Geschäftszweck förderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Yüksel, Gökhan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung zur Neugründung der DSI-Logistik e.K. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 23189 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.07.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Yüksel, Gökhan aus Düsseldorf