Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 7558
Firma: GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH
Sitz: Bonn
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HRB 7558: stadtgrenzenlos gGmbH, Bonn, Venner Straße 20, 53177 Bonn. Bestellt zu...
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HRB 7558: GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Bonn, ...
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HRB 7558: GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Bonn, ...
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GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Bonn, Waldstraße...
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GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Bonn (Waldstraße...
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Veröffentlichung vom 04.07.2005 07:47:00
GBF-Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, Bonn (Waldstraße 23, 53177 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im übrigen ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfeld Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insoweit verwirklicht die Gesellschaft diese Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des§ 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.