Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 75504
Firma: Brodtmann Consulting GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Spichernstraße 30, 50672 Köln
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HRB 75504: Brodtmann Consulting GmbH, Köln, Spichernstraße 30, 50672 Köln. Nach ...
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HRB 75504:Brodtmann Consulting GmbH, Köln, Spichernstraße 30, 50672 Köln.Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2012 22:00:00
Brodtmann Consulting GmbH, Köln, Spichernstraße 30, 50672 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.4.2012. Geschäftsanschrift: Spichernstraße 30, 50672 Köln. die Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Unternehmensführung, das Anbieten von Dienstleistungen, Seminaren, Trainings und Workshops zur Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung, die Durchführung von Mediationen, Coachings und Supervisionen, die Durchführung von vollständigen Recruiting-Prozessen oder Teilen davon sowie die Vermittlung, Planung, Gestaltung oder Beratung von Anzeigen, Werbe- und Marketingmaßnahmen und Mediendienstleistungen sowie grafische Dienstleistungen von Freiberuflern, sowie verwandte Dienstleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brodtmann, Bettina, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Brodtmann Consulting e. K. (Amtgericht Köln HRA 28626) aus dem Vermögen der Inhaberin nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.04.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brodtmann, Bettina aus Köln