Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 755
Firma: Augustahospital Anholt GmbH
Sitz: Münster
Löschungen
Augustahospital Anholt GmbH, Münster, Düesbergweg 128, 48153 Münster. Die Versch...
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Augustahospital Anholt GmbH, Münster, Düesbergweg 128, 48153 Münster. Die Gesell...
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Augustahospital Anholt GmbH, Münster, Düesbergweg 128, 48153 Münster. Nicht mehr...
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Veröffentlichung vom 04.01.2011 22:00:00
Augustahospital Anholt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster, Düesbergweg 128, 48153 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom25.11.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen (Ergänzung der Eintragung vom 19.12.2002). Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmnensgegenstandes sowie eine Änderung von § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) und § 12 (Auflösung/Liquidation) beschlossen. Neue Firma: Augustahospital Anholt GmbH. Geschäftsanschrift: Düesbergweg 128, 48153 Münster. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Inten-tion der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern von der allerseligsten Jung-frau und schmerzhaften Mutter Maria (Clemensschwestern) und ihren Grundsätzen durch den Betrieb von (Akut-) Krankenhäusern und von stationären, teilstationären und ambulanten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen. Der Zweck der Gesell-schaft wird insbesondere durch den Betrieb des Augustahospitals Anholt verwirklicht. (2) Die Gesellschaft kann, soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig, alle Geschäf-te eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen, b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen, c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, d) Hilfspersonen entgeltlich oder unentgeltlich einsetzen, e) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen, sofern dies nicht dem Gemeinnützigkeitsrecht zuwider läuft.