Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75451
Firma: Ambulante Intensivpflege Beril GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Hinter der Böck 14a, 40221 Düsseldorf
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HRB 75451: Ambulante Intensivpflege Beril GmbH, Düsseldorf, Hinter der Böck 14a,...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.08.2015 20:03:00
HRB 75451: Ambulante Intensivpflege Beril GmbH, Düsseldorf, Hinter der Böck 14a, 40221 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2015. Geschäftsanschrift: Hinter der Böck 14a, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Die Betreuung von Intensivpflegepatienten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Beril, Inna, Mettmann, *XX.XX.XXXX; Stetinger, Waldemar, Mettmann, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Inna Beril ambulante Intensivpflege e.K. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23252 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beril, Inna aus Mettmann,
Stetinger, Waldemar aus Mettmann