Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 75405
Firma: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Köln
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HRB 75405: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Harry-Blum-Pla...
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HRB 75405: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Uferstraße 29,...
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Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Uferstraße 29, 50996 Köln...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.05.2012 22:00:00
Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Uferstraße 29, 50996 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2012. Geschäftsanschrift: Uferstraße 29, 50996 Köln. Gegenstand: das Halten von Beteiligungen sowie die Immobilien-Projektentwicklung auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zimmermann, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Teils des Vermögens der TAMM IMMOBILIEN GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 91282), namentlich deren Beteiligung an der Neue eins Immobilien GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 121837) nebst eines dieser Gesellschaft gewährten Darlehens nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.03.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 13.03.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zimmermann, Michael aus Köln