Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 7515
Firma: Rhenus Automotive Logistics Wittlich GmbH
Sitz: Holzwickede
Adresse: Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede
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HRB 7515: Rhenus Automotive Logistics Wittlich GmbH, Holzwickede, Rhenus Platz 1...
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HRB 7515: Rhenus Automotive Logistics Wittlich GmbH, Holzwickede, Justus-von-Lie...
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Rhenus Automotive Logistics Wittlich GmbH, Holzwickede, Justus-von-Liebig-Straße...
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Veröffentlichung vom 13.08.2012 12:00:00
Rhenus Automotive Logistics Wittlich GmbH, Holzwickede, Justus-von-Liebig-Straße 1, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Rhenus Logistics GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4814) beschlossen. Geändert, nunmehr 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Kirschbaum, Isabella Margarete, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2012 den Betrieb ihres Geschäftsbereichs Contract Logistics an dem Standort Wittlich der Rhenus Logistics GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4814) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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