Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 7506
Firma: ILS Speth GmbH
Sitz: Wuppertal
Adresse: Industriestraße 21, 42327 Wuppertal
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HRB 7506: ILS Speth GmbH, Wuppertal, Industriestraße 21, 42327 Wuppertal. Nicht ...
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HRB 7506:ILS Speth GmbH, Wuppertal, Industriestraße 21, 42327 Wuppertal.Bestellt...
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ILS Speth GmbH, Wuppertal, Industriestraße 21, 42327 Wuppertal.Geschäftsanschrif...
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ILS Speth GmbH, Wuppertal (Industriestr. 21, 42327 Wuppertal). Geschäftsführer: ...
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ILS Speth GmbH, Wuppertal (Industriestr. 21, 42327 Wuppertal). Nicht mehr Geschä...
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Veröffentlichung vom 13.10.2005 07:28:00
Ewald Speth Antriebstechnik GmbH, Wuppertal (Industriestr. 21, 42327 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 Abs. 1 (Gegenstand), § 13 (Vertretung/Stimmrecht) Abs. 1 und § 21 (Allgemeine Vorschriften) Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages geändert. Neue Firma: ILS Speth GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, der Vertrieb, der Handel mit Fahrantrieben, Getrieben und Achsen aller Art und die Herstellung von Spezialdrehteilen, Apparaten sowie die Herstellung von Druckguß- und Kunststofferzeugnissen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 24.08.2005 mit der Lenzner GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12513) und der IMK Druckguß GmbH Druckguß- und Kunststofferzeugnisse mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17405) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.