Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 7488
Firma: Gerresheim Verwaltungs-GmbH
Sitz: Jüchen
Adresse: Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen
Veränderungen
HRB 7488: Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363...
Veränderungen
HRB 7488: Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363...
Veränderungen
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen. N...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.06.2010 12:00:00
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjennigen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit der Gerresheim Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Jüchen (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 8075) und mit der H. u. E. Gerresheim Immobilienverwaltungs-GmbH mit Sitz in Jüchen (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 7813) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen.Di...
Veränderungen
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen.Di...
Veränderungen
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen.Di...
Veränderungen
Gerresheim Verwaltungs-GmbH, Jüchen (Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen). ...