Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 74724
Firma: Athlon Car Lease Germany Verwaltungs GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 74724: Athlon Germany GmbH, Düsseldorf, Am Seestern 24, 40547 Düsseldorf. Ge...
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HRB 74724: Athlon Germany GmbH, Düsseldorf, Theo-Champion-Straße 1, 40549 Düssel...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.07.2015 20:05:00
HRB 74724: Athlon Car Lease Germany Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Theo-Champion-Straße 1, 40549 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit der Athlon Duitsland B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach dem Recht der Niederlande (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Hoofddorp, Niederlande und Geschäftsadresse in Vestdijk 51, 5611 CA Eindhoven, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamer van Koophandel) unter Nummer 34090245 eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Rechtsträgerin die Athlon Duitsland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach dem Recht der Niederlande (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Hoofddorp, Niederlande und Geschäftsadresse in Vestdijk 51, 5611 CA Eindhoven, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamer van Koophandel) unter Nummer 34090245 (die Übertragende Gesellschaft). Als übernehmende Rechtsträgerin die Athlon Car Lease Germany Verwaltungs GmbH mit Sitz in Meerbusch, Deutschland, und Geschäftsadresse in Otto-Hahn-Straße 10, 40670 Meerbusch, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss, Deutschland, unter HRB 10635 (die Übernehmende Gesellschaft). Übertragende Gesellschaft und Übernehmende Gesellschaft werden gemeinsam bezeichnet als die Verschmelzenden Gesellschaften. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird Folgendes mitgeteilt: Übernehmende Gesellschaft: Bei der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich die Rechte eines Gläubigers aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach kann ein Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft die Bestellung einer Sicherheit verlangen, soweit er glaubhaft macht, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderungen gefährdet wird und er keine Befriedigung verlangen kann. Das Verlangen nach Sicherheitsleistung muss innerhalb von sechs Monaten schriftlich mit Angabe des Anspruchs nach Grund und Höhe nach dem Tag geltend gemacht werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Gesellschaft gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. Der Gläubiger wird in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Gesellschaft auf diese Rechte hingewiesen.Die Rechte des Gläubigers sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Gesellschaft (z.Hd. Rechtsabteilung, Theo-Champion-Str. 1, 40549 Düsseldorf, Deutschland) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so das eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft gefordert werden.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Athlon Car Lease Germany Verwaltungs GmbHz.Hd. Rechtsabteilung Theo-Champion-Str. 1 40549 DüsseldorfDeutschland. Die Übernehmende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Übertragende Gesellschaft: Gemäß Art. 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs kann jeder Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften, der die Befriedigung seiner Ansprüche durch die Verschmelzung beeinträchtigt sieht, von jeder der Verschmelzenden Gesellschaften verlangen, ihm eine Sicherheit für seine Ansprüche zu gewähren. Im Falle, dass die Verschmelzenden Gesellschaften die Gewährung einer ausreichenden Sicherheit verweigern, kann der Gläubiger beim Bezirksgericht von Amsterdam, Niederlande, gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen. Der Antrag kann innerhalb eines Monats von dem Tag an, an dem die Verschmelzenden Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans beim niederländischen Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamer van Koophandel) durch Veröffentlichung in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) bekannt geben, gestellt werden. Das niederländische Gericht wird den Antrag des Gläubigers ablehnen, wenn (i) der Gläubiger bereits eine ausreichende Sicherheit hat oder (ii) das Vermögen der Gesellschaft, die nach der Verschmelzung Schuldnerin des Gläubigers wird, dem Gläubiger nicht weniger Sicherheit gewährt als was ihm bereits vor der Verschmelzung an Sicherheit gewährt wurde. Die Verschmelzung wird erst mit Rücknahme des Widerspruchs oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung, die den Widerspruch ablehnt, vorgenommen. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen:c/o Athlon Car Lease Germany Verwaltungs GmbH z.Hd. Rechtsabteilung Theo-Champion-Str. 1 40549 DüsseldorfDeutschland. Die Übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Neueintragungen
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