Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 74703
Firma: Revolvermänner AG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Burgunder Str. 29, 40549 Düsseldorf
Löschungen
HRB 74703: Revolvermänner AG, Düsseldorf, Burgunder Str. 29, 40549 Düsseldorf. D...
Veränderungen
HRB 74703: Revolvermänner AG, Düsseldorf, Burgunder Str. 29, 40549 Düsseldorf. N...
Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.04.2015 20:03:00
HRB 74703: Revolvermänner AG, Düsseldorf, Burgunder Str. 29, 40549 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Burgunder Str. 29, 40549 Düsseldorf. Die strategische und operative Unternehmensberatung unter Einschluss der Kommunikationsberatung einschließlich der Leistungen und Herstellung der Produkte, insbesondere lT-Lösungen, zur Umsetzung des Beratungsergebnisses auf nationaler und europäischer Ebene, soweit diese nicht erlaubnis-/genehmigungspflichtig sind. Zum Unternehmensgegenstand zählen ebenso die Übernahme und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Leistungen aller Art an diese mit Ausnahme von erlaubnis/genehmigungspflichtigen Leistungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Fuhlert, Bernd, Dinslaken, *XX.XX.XXXX; Scherg, Christian, Ratingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Revolvermänner GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 62141) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuhlert, Bernd aus Dinslaken,
Scherg, Christian aus Ratingen