Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRB 7461
Firma: AfB gemeinnützige GmbH
Sitz: Düren
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HRB 7461: AfB gemeinnützige GmbH, Düren, Willi-Bleicher-Straße 2, 52353 Düren. P...
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HRB 7461: AfB gemeinnützige GmbH, Düren, Willi-Bleicher-Straße 2, 52353 Düren. K...
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HRB 7461: AfB gemeinnützige GmbH, Düren, Willi-Bleicher-Straße 2, 52353 Düren. Ä...
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Veröffentlichung vom 21.09.2018 20:02:00
HRB 7461: AfB Arbeit für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düren, Willi-Bleicher-Straße 2, 52353 Düren. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen ist als lntegrationsprojekt im Sinne des § 132 8GB IX tätig. Dementsprechend wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Mindestquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Sinne dieser Norm beachtet. 2. Das Unternehmen erwirbt neue und gebrauchte EDV-Produkte und EDV-Ersatzteile von Lieferanten, Systemhäusern, Firmen und öffentlichen Einrichtungen. Die erworbenen EDV- Produkte und Ersatzteile werden verkauft und vermietet. Im Lager und in Behindertenwerkstätten werden die gekauften EDV-Produkte und Ersatzteile von behinderten Menschen aufbereitet, repariert oder nachhaltig verändert oder ausgeschlachtet. Die vermieteten EDV- Produkte werden nach der Nutzungszeit beim Kunden abgeholt, im Lager bearbeitet und auf dem Gebrauchtmarkt oder Ersatzteilmarkt verkauft bzw. wieder an Kunden vermietet. Das Unternehmen betreibt keinen reinen Handel, sondern lässt alle EDV-Produkte von behinderten Menschen "veredeln". Aus diesem Grund wird die Gesellschaft diese Dienstleistungen auch externen Unternehmen (z.B. Lieferanten) anbieten, ohne das Eigentum an den EDV-Produkten zu erwerben, d.h. nur die Veredelungsarbeiten an den EDV-Produkten für diese Auftraggeber anbieten und auch nur diese Dienstleistungen abrechnen. 3. Es ist geplant, gemeinsam mit einer anerkannten gemeinnützigen Werkstatt zusammenzuarbeiten. Arbeiten wie oben beschrieben, die nicht von der eigenen Firma erbracht werden können, werden bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Auftrag gegeben. 4. Ein weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Bildungsaktivitäten der Bundesländer und Schulträger an Schulen, die sich für den pädagogischen Lehransatz mit mobilen lT-Geräten im Unterricht -Notebook-Klassen- entschieden haben. Alle Schüler sollen unabhängig von dem sozialen Status des Eltemhauses in die Lage versetzt werden, in einer solchen Notebook-Klasse am Unterricht teilzunehmen. Die Gesellschaft bietet hierfür preisgünstige monatliche Raten für die entsprechenden Notebooks oder Geräte an und ermöglicht mit einem Bildungsfonds, dass bedürftige Eltern, die auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse und/oder negativer Kreditauskünfte keine Geräte finanziert bekämen, von der Gesellschaft im Rahmen eines Bildungsfonds mit einem monatlichen Betrag unterstützt werden. Zweck ist, sogenannte Notebook-Klassen in ganz Deutschland ohne Diskriminierung von Schülern aus sozial schwachen Elternhäusern zu ermöglichen. Die komplette Dienstleistung inclusive dem technischen Service wird von behinderten Menschen in der lntegrationsfirma AfB Arbeit für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbracht. 5. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der ML Mobiles Lernen -Deutschland- gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm, HRB 6837) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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