Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 73788
Firma: QVC eProperty Management GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Plockstraße 30, 40221 Düsseldorf
Löschungen
HRB 73788: QVC eProperty Management GmbH, Düsseldorf, Plockstraße 30, 40221 Düss...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.11.2014 20:00:00
HRB 73788: QVC eProperty Management GmbH, Düsseldorf, Plockstraße 30, 40221 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2014. Geschäftsanschrift: Plockstraße 30, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, die Errichtung und die Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen aller Art, sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen/Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hofmann, Steven Michael, Brugherio / Italien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der QVC eProperty Management GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 18844) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.