Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 7377
Firma: Egger Deutschland Holding Nord GmbH
Sitz: Brilon
Adresse: Im Kissen 19, 59929 Brilon
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Egger Deutschland Holding Nord GmbH, Brilon (Im Kissen 19, 59929 Brilon). Die Ge...
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Egger Deutschland Holding Nord GmbH, Brilon (Im Kissen 19, 59929 Brilon). Nicht ...
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Egger Deutschland Holding Nord GmbH, Brilon (Im Kissen 19, 59929 Brilon). Mit de...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.02.2006 09:17:00
Egger Deutschland Holding Nord GmbH, Brilon (Im Kissen 19, 59929 Brilon). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2005. Gegenstand: Wahrnehmung der Aufgabe einer geschäftsführenden Holding-Gesellschaft, die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Art sowie die Finanzierung anderer Unternehmen und die Vermögensverwaltung - soweit diese nicht einer gesetzlichen Erlaubnis bedarf -, ausgenommen Geschäfte, die einer Konzessionspflicht nach dem KWG unterliegen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bühler, Ulrich, Ismaning, *XX.XX.XXXX; Deppenkemper, Martin, Hamm, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Fritz Egger Beteiligungs GmbH & Co.KG mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg HRA 4241 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.12.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2005. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.02.1006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bühler, Ulrich aus Ismaning,
Deppenkemper, Martin aus Hamm