Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRB 7360
Firma: Ad Vitam Intensivpflege und Heimbeatmung GmbH
Sitz: Kall
Löschungen
HRB 7360: Ad Vitam Intensivpflege und Heimbeatmung GmbH, Kall, Alleestr. 68, 428...
Veränderungen
HRB 7360: Ad Vitam Intensivpflege und Heimbeatmung GmbH, Kall, Hindenburgstraße ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2016 20:18:00
HRB 7360: Ad Vitam Intensivpflege und Heimbeatmung GmbH, Kall, Hindenburgstraße 9, 53925 Kall. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2016. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 9, 53925 Kall. Gegenstand: die Betreuung von Patienten (insbesondere Intensivpflegepatienten) in der ambulanten Tourenpflege, in der Einzelversorgung, in Wohngemeinschaften, in vergleichbaren Einrichtungen sowie alle damit vergleichbaren Tätigkeitsbereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Theisgen, Martina, Mechernich, *XX.XX.XXXX; Theisgen, Mario, Mechernich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Theisgen, Martina, Mechernich unter der Firma Ad Vitam Intensivpflege und Heimbeatmung e.K. mit Sitz in Kall (Amtsgericht Düren, HRA 3510 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.09.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Theisgen, Mario aus Mechernich,
Theisgen, Martina aus Mechernich