Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 73498
Firma: IQuL GmbH Institut für Qualitätsmanagement in der universitären Lehre
Sitz: Bergisch Gladbach
Adresse: Technologiepark, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach
Veränderungen
HRB 73498: IQuL GmbH Institut für Qualitätsmanagement in der universitären Lehre...
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IQuL GmbH Institut für Qualitätsmanagement in der universitären Lehre, Bergisch ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2011 22:00:00
IQuL GmbH Institut für Qualitätsmanagement in der universitären Lehre, Bergisch Gladbach, Friedrich-Offermann-Straße 5, 51429 Bergisch Gladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2011. Geschäftsanschrift: Friedrich-Offermann-Straße 5, 51429 Bergisch Gladbach. die Förderung der der Qualität der wissenschaftlichen und schulischen Lehre, insbesondere die wissenschaftliche Erforschung von Prüfungen, die Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten zur Strukturierung und Steuerung von Lehr- und Prüfungsprozessen sowie zur Durchführung von elektronisch gestützten Prüfungen jedweder Art. Das Unternehmen beschäftigt sich ebenfalls mit Erhebung von systematischen Evaluationen zu jedem Zweck. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: vor dem Esche, Johannes, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (des Teilbetriebes Universitäre Lehre") der Codiplan GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 47163) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.