Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 73269
Firma: vitaminB GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 73269: vitaminB GmbH, Düsseldorf, Fischerstr. 59, 40477 Düsseldorf. Änderung...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2014 20:02:00
HRB 73269:vitaminB GmbH, Düsseldorf, Fischerstr. 59, 40477 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2014. Geschäftsanschrift: Fischerstr. 59, 40477 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Inderst, Dirk, Altena, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der vitaminB AG, Düsseldorf, (AG Düsseldorf HRB 66921) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Inderst, Dirk aus Altena