Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 7264
Firma: Seniorenzentrum Heinrich Kolfhaus gGmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Venner Straße 20, 53177 Bonn
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HRB 7264: Seniorenzentrum Heinrich Kolfhaus gGmbH, Bonn, Venner Straße 20, 53177...
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Seniorenzentrum Heinrich Kolfhaus gGmbH, Bonn, Venner Straße 20, 53177 Bonn. Pro...
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Seniorenzentrum Heinrich Kolfhaus gGmbH, Bonn, (Venner Straße 20, 53177 Bonn).Ni...
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Gemeinnützige Godesberger Gesellschaft für diakonische Einrichtungen mit beschrä...
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Veröffentlichung vom 04.07.2005 07:47:00
Gemeinnützige Godesberger Gesellschaft für diakonische Einrichtungen mit beschränkter Haftung, Bonn (Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Ferner wurde die Satzung vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung a) der Jugend-und Altenhilfe, b) der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfeld Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfels Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfels Stiftung , d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, da denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insoweit verwirklicht die Gesellschaft diese Zwecke dann nicht mehr unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.