Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 72278
Firma: Grundstücksverwaltung OBI Heimwerkermarkt GmbH
Sitz: Grünwald, Landkreis München
Löschungen
Grundstücksverwaltung OBI Heimwerkermarkt GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-...
Veränderungen
Grundstücksverwaltung OBI Heimwerkermarkt GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.05.2011 12:00:00
Grundstücksverwaltung OBI Heimwerkermarkt GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Gegenstand: das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Immobilien (Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, insbesondere Vermietung und Verpachtung. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geiling, Oliver, Köln, *XX.XX.XXXX; Tepaß, Franz-Peter, Straelen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Belker, Thomas, Rösrath, *XX.XX.XXXX; Kessel, Hermann Josef, Neuss, *XX.XX.XXXX; Straubinger, Peter, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Zebandt, Volker, Odenthal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grundstücksverwaltung OBI Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG, Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRA 15932) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Belker, Thomas aus Rösrath,
Geiling, Oliver aus Köln,
Kessel, Hermann Josef aus Neuss,
Straubinger, Peter aus Ratingen,
Tepaß, Franz-Peter aus Straelen,
Zebandt, Volker aus Odenthal