Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 7212
Firma: ELEKTRO BECKHOFF GmbH
Sitz: Verl
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HRB 7212: ELEKTRO BECKHOFF GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl. Prokura erloschen:...
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HRB 7212:ELEKTRO BECKHOFF GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl.Bestellt als Geschäf...
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HRB 7212:ELEKTRO BECKHOFF GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl.Die Gesellschafterve...
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Elektro-Beckhoff GmbH, Verl, Uhlandstraße 2, 33415 Verl. Die Gesellschafterversa...
Berichtigungen
ELEKTRO BECKHOFFf GmbH, Verl, Uhlandstraße 2, 33415 Verl. Firmenname von Amts we...
Berichtigungen
ELEKTRO BECKHOFF GmbH, Verl, Uhlandstraße 2, 33415 Verl. Von Amts wegen ergänzt ...
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Elektro-Beckhoff GmbH, Verl, Uhlandstraße 2, 33415 Verl. Geschäftsanschrift: Uhl...
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Elektro-Beckhoff GmbH, Verl (Uhlandstraße 2, 33415 Verl). Einzelprokura: Sagemül...
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Elektro-Beckhoff GmbH, Verl (Uhlandstraße 2, 33415 Verl). Die Abspaltung ist mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2005 14:33:00
Elektro-Beckhoff GmbH, Verl (Uhlandstraße 2, 33415 Verl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005. die Elektroninstallation von Gebäuden aller Art, die Gebäudeautomatisierung, die Erstellung von Datennetzwerken, technische Dienstleistungen für die Industrie sowie der Handel mit Produkten aus der Elektrotechnik. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckhoff, Arnold, Verl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Beckhoff Automation GmbH mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh HR B 1803) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beckhoff, Arnold aus Verl