Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 7212
Firma: Huperz GmbH
Sitz: Meinerzhagen
Löschungen
Huperz GmbH, Attendorn, Scherl 10, 58540 Meinerzhagen.Der Sitz ist nach Meinerzh...
Veränderungen
Huperz GmbH, Attendorn, (Siemensstraße 9, 57439 Attendorn).Nicht mehr Geschäftsf...
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Huperz GmbH, Attendorn (Siemensstraße 9, 57439 Attendorn). Gesamtprokura gemeins...
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Huperz GmbH, Attendorn (Siemensstraße 9, 57439 Attendorn). Nicht mehr Geschäftsf...
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Huperz GmbH, Attendorn (Siemensstraße 9, 57439 Attendorn). Der Geschäftsführer H...
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Veröffentlichung vom 05.03.2007 10:13:00
Ulrich Huperz Schweißtechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Attendorn (Siemensstraße 9, 57439 Attendorn). Die Gesellschafterversammlung vom 13. Februar 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Huperz GmbH. 1) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der Firma Huperz Automotive Systems GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Schweißkonstruktionen sowie die Durchführung von Lohnarbeiten, insbesondere Schweißarbeiten, ist. 2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen; sie ist weiterhin zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. Februar 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13. Februar 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13. Februar 2007 mit der Huperz-Stanztechnik-GmbH mit Sitz in Attendorn (AG Siegen, HR B 7770) und mit der Huperz Metallverarbeitung Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Attendorn (AG Siegen, HR B 7175) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.