Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 71575
Firma: Inovisco Mobile Media AG
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 71575: Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Die Gesell...
Löschungen
HRB 71575: Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 71575: Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 71575: Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Die Hauptv...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 71575: Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Dem Regist...
Veränderungen
Inovisco Mobile Media AG, Köln, Bayenwerft 14, 50678 Köln. Die Hauptversammlung ...
Veränderungen
Inovisco Mobile Media AG, Bergheim, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Inovisco Mobile Media AG, Bergheim, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim. Dem ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.02.2011 12:00:00
Inovisco Mobile Media AG, Bergheim, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.12.2010. Geschäftsanschrift: Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim. die stationäre und mobile Werbung, insbesondere auch im Medienbereich. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Houben, Alexander, Elsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der inovisco Mobile Media GmbH, Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 58853) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Houben, Alexander aus Elsdorf