Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 71252
Firma: m5 concept GmbH
Sitz: Köln
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.05.2018 20:02:00
HRB 71252: m5 concept GmbH, Köln, Iversheimer Str. 54 a, 53894 Mechernich. Öffentliche Zustellung des Beschlusses vom 03.05.2018, erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 04.05.2018 an den zuletzt in Iversheimer Str. 54a, 53894 Mechernich wohnhaft gewesenen Ferdinand Möckershoff. Der Beschluss kann beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Abteilung 42, auf Zimmer 354 zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Der Beschluss hat folgenden Inhalt: HRB 71252 Amtsgericht Köln Beschluss In der Handelsregistersache der im Handelsregister gelöschten m5 concept GmbH mit Sitz in Köln, Beteiligte: 1.Ferdinand Möckershoff, Iversheimer Str. 54a, 53894 Mechernich, Gesellschafter. 2.Holzakzente GmbH & Co. KG, Im Baumgarten 1, 97795 Schondra, Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigter: Haremza Rechtsanwaltskanzlei, Dalbergstr. 72, 63739 Aschaffenburg, zu: 21/18HA HA D5/52-18 Auf Antrag der Beteiligten zu 2 wird für die im Handelsregister des Amtsgericht Köln unter HRB 71252 als vermögenslos gelöschten Gesellschaft unter der Firma m5 concept GmbH die Nachtragsliquidation zum Zwecke der Geltendmachung und Beitreibung offener Forderungen angeordnet und Frau Rechtsanwältin Nina Haverkamp, Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln zur Nachtragsliquidatorin bestellt. Die Liquidatorin hat gegen die Staatskasse keinen Anspruch auf Vergütung oder Auslagenerstattung. Sie ist verpflichtet, dem Registergericht unverzüglich die Beendigung der Nachtragsliquidation anzuzeigen und die ihr erteilte Ausfertigung dieses Beschlusses zurückzusenden.Gegenstandswert: 60.000,- Euro (§§ 67 III GNotGK) Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Registergericht, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werdenLöschungen von Amts wegen
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