Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 70905
Firma: PFLEGEUNION Ratingen GmbH
Sitz: Ratingen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2013 12:00:00
PFLEGEUNION Ratingen GmbH, Ratingen, Lise-Meitner-Straße 4, 40878 Ratingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 4, 40878 Ratingen. Gegenstand: Die Krankenpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Betreuung, der Verleih, Verkauf und die Vermietung von Pflegemitteln sowie von Krankenpflegemitteln, der Betrieb von Beratungsstellen im Bereich der ambulanten Versorgung einschließlich Sozialberatung, die Patienten- und Angehörigenschulung, der Fahrdienst für alte, kranke und behinderte Menschen, die Fußpflege sowie Essen auf Rädern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kantelberg, Bernd, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Ratingen) der Optimal PflegeMobil GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 35215) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.07.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kantelberg, Bernd aus Ratingen