Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 70868
Firma: Talanx Systeme AG
Sitz: Hannover
Adresse: Charle-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln
Löschungen
Talanx Systeme AG, Köln, Charle-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Nach Sitzverlegun...
Veränderungen
HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen AG, Köln, Charle-de-Gaulle-Plat...
Veränderungen
HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen AG, Köln, Charle-de-Gaulle-Plat...
Berichtigungen
HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen AG, Köln, Charle-de-Gaulle-Plat...
Berichtigungen
HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen Aktiengesellschaft, Köln, Charl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.11.2010 22:00:00
HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen Aktiengesellschaft, Köln, Charle-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.11.2010. Geschäftsanschrift: Charle-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Gegenstand: die Managementberatung auf dem Gebiet von Aufbau- und Ablauforganisation, insbesondere in Fragen der Informationsverarbeitung einschließlich Telekommunikation, die Entwicklung, Bereitstellung und Implementierung von Hard- und Softwaresystemen und Softwareanwendungen jeglicher Art, deren Vertrieb oder Nutzungsüberlassung einschließlich der hierzu notwendigen Dienstleistungen und Schutzmaßnahmen, das Betreiben von DV-Anlagen und Kommunikationsnetzen sowie die Durchführung der hiermit im Zusammenhang stehenden kaufmännischen Geschäfte sowohl für alle zum Talanx-Konzern gehörenden in- und ausländischen Gesellschaften als auch für Dritte. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Beetz, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX; Dr. Noth, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HDI-Gerling Gesellschaft für IT-Dienstleistungen mbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34282) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beetz, Michael aus Köln,
Dr. Noth, Thomas aus Hannover