Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 70363
Firma: Fritz-Encke-Park-Immobilie 1 Verwaltung GmbH
Sitz: Köln
Löschungen
HRB 70363:Fritz-Encke-Park-Immobilie 1 Verwaltung GmbH, Köln, Aachener Straße 18...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.12.2013 20:00:00
HRB 70363:Fritz-Encke-Park-Immobilie 1 Verwaltung GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 4 (neu § 5) (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 die Übernahme der Komplementärstellung und der Geschäftsführung bei der Fritz-Encke-Park-Immobilie 1 GmbH & Co. KG (im Folgenden: die "Objektgesellschaft"). Die Gesellschaft kann sich am Vermögen der Objektgesellschaft beteiligen. 2.2 Die Gesellschaft wird nur Tätigkeiten ausüben, die die Quantum Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92194 (im Folgenden: die "QIK"), für das von ihr betreute Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ausüben darf. 2.3 Die QIK ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne von § 6 Investmentgesetz (im Folgenden: das "InvG"). Sie hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für das Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare". 2.4 Die Gesellschaft folgt dem Leitbild eines langfristig orientierten Vermögensverwalters. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist nicht angestrebt. 2.5 Die Gesellschaft darf Vermögensgegenstände nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InvG nur erwerben, wenn die zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb von dem zuständigen Sachverständigen nach § 68 Abs. 5 InvG i.V.m. § 77 Abs. 2 Satz 2 InvG, der nicht einem von der QIK gebildeten Sachverständigenausschuss nach § 77 Abs. 1 InvG angehört, bewertet wurden, es sei denn, das Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ist gemäß § 91 Abs. 3 InvG von den Beschränkungen des § 68 InvG befreit. 2.6 Die Gesellschaft darf darüber hinaus eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Spezialsondervermögens "Habitare" nicht übersteigt, es sei denn, das Immobilien-Spezialsondervermögen "Habitare" ist gemäß § 91 Abs. 3 InvG von den Beschränkungen des § 68 InvG befreit. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Ackermann, Jochen, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX; Gehrmann, Jan Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Vietmeyer, Celia-Isabel, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Jacobi, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX; Westerhove, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen. Er ist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt (§ 49 Abs. 2 HGB): Bodem, Jens, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX; Dähn, Martin, Großhansdorf, *XX.XX.XXXX; Rohde, Reinald Ulrich, Reinbek, *XX.XX.XXXX; Sieckmann, Knut Karl-Friedrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX.Personen: Ackermann, Jochen aus Ahrensburg,
Bodem, Jens aus Großhansdorf,
Dähn, Martin aus Großhansdorf,
Gehrmann, Jan Alexander aus Hamburg,
Jacobi, Alexander aus Köln,
Rohde, Reinald Ulrich aus Reinbek,
Sieckmann, Knut Karl-Friedrich aus Hamburg,
Vietmeyer, Celia-Isabel aus Hamburg,
Westerhove, Michael aus KölnVeränderungen
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Neueintragungen
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