Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 70325
Firma: Spectral Service AG
Sitz: Köln
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 70325: Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Dem R...
Veränderungen
HRB 70325: Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Nicht...
Veränderungen
HRB 70325: Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Beste...
Berichtigungen
Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. ist wissenschaft...
Veränderungen
Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Nicht mehr Vorst...
Vorgänge ohne Eintragung
Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Eine Liste der A...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2010 22:00:00
Spectral Service AG, Köln, Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.07.2010 mit Änderung vom 03.08.2010. Geschäftsanschrift: Emil-Hoffmann-Straße 33, 50996 Köln. ist wissenschaftliche Dienstleistung im Bereich der Chemie und Physik. Dies umfasst die Erstellung und den Vertrieb chemischer Analysen inklusive Strukturaufklärung chemischer Verbindungen mit allen dazugehörenden Tätigkeiten, die Erstellung und den Vertrieb von Software und Daten im Bereich der chemisch-physikalischen Messtechnik sowie die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Analsegeräten einschließlich dazugehörender EDV-Einrichtungen. 312.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Diehl, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX; Dr. Ockels, Werner, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Spectral Service Laboratorium für Auftragsanalytik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 20416) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen vom 29.07.2010 und 03.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Diehl, Bernd aus Köln,
Dr. Ockels, Werner aus Köln