Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 7030
Firma: Internationale Fachhochschule für Touristik- und Hotelmanagement Bad Honnef GmbH
Sitz: Bad Honnef
Adresse: Mülheimer Str. 38, 53604 Bad Honnef
Löschungen
Internationale Fachhochschule für Touristik- und Hotelmanagement Bad Honnef GmbH...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.12.2007 22:00:00
Internationale Fachhochschule für Touristik- und Hotelmanagement Bad Honnef GmbH, Bad Honnef (Mülheimer Str. 38, 53604 Bad Honnef). Der mit der Angell Hochschul Aktiengesellschaft, Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 7010), am 17.12.2000 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2007 mit der DILIGENTIA Hundertsiebenundsiebzigste Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 60613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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