Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 70232
Firma: EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH
Sitz: Köln
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HRB 70232: EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Kirchwe...
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HRB 70232: EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefu...
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HRB 70232: EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefu...
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EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefuststraße 1,...
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EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefuststraße 1,...
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EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefuststraße 1,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2010 22:00:00
EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie GmbH, Köln, Hardefuststraße 1, 50677 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2010. Geschäftsanschrift: Hardefuststraße 1, 50677 Köln. Gegenstand: der Betrieb von Privatschulen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Goetze, Klaus, Würzburg, *XX.XX.XXXX; Weischer, Jürgen Eckard, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Weischer, Jürgen, Köln, geb. am 24.07.1951 unter der Firma EWS Europäische Wirtschafts- und Sprachenakademie e.K. in Köln (AG Köln, HRA 27930) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Goetze, Klaus aus Würzburg,
Weischer, Jürgen Eckard aus Köln