Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 696
Firma: Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Köln
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HRB 696: Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfr...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Alfred-Schütt...
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Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Alfred-Schütt...
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Veröffentlichung vom 18.01.2008 22:00:00
Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Alfred-Schütte-Allee 10, 50769 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Peter, Pohlheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hammer, Martin, Seevetal, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 27.12.2007 mit der VDW - Baustoffproduktions-GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23158) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hammer, Martin aus Seevetal,
Schmidt, Peter aus PohlheimVeränderungen
Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Alfred-Schütt...
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