Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 69314
Firma: Gleumes & Co. GmbH
Sitz: Köln
Löschungen von Amts wegen
HRB 69314: Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Die G...
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Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Vertretungsregel...
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Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Die Gesellschaft...
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Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Nach Änderung de...
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Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Die Gesellschaft...
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Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. Nicht mehr Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.05.2010 22:00:00
Gleumes & Co. GmbH, Köln, Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2010. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenring 47 - 51, 50674 Köln. ist der Groß- und Einzelhandel mit Landkarten, Reiseführern, Büchern. Globen, digitaler Kartographie, GPS-Geräten und Landkartenzubehör. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Landkartenverlages. 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dannert, Peter Friedrich, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Heinrichs, Helga, Leverkusen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gleumes & Co., Köln (Amtsgericht Köln, HRA 2121) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dannert, Peter Friedrich aus Köln,
Heinrichs, Helga aus Leverkusen