Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 69226
Firma: Kammann Rossi GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 69226: Kammann Rossi GmbH, Köln, Niehler Straße 104, 50733 Köln. Bestellt al...
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HRB 69226: Kammann Rossi GmbH, Köln, Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln. Die Gese...
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HRB 69226: Kammann Rossi GmbH, Köln, Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln. Die Gese...
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HRB 69226: Kuhn, Kammann & Kuhn GmbH, Köln, Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.05.2010 22:00:00
Kuhn, Kammann & Kuhn GmbH, Köln, Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2010. Geschäftsanschrift: Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln. Gegenstand: Beratung, Analyse, Konzeption, Gestaltung und Realisierung in allen Medienbereichen der Finanz- und Unternehmenskommunikation sowie der Markenkommunikation. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kammann, Viola, Köln, *XX.XX.XXXX; Rossi, Carsten, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kuhn, Kammann & Kuhn AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 36019) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 25.03.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.