Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRB 6906
Firma: "low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH"
Sitz: Düren
Veränderungen
HRB 6906: "low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH", ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2014 20:00:00
HRB 6906:"low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH", Düren, Paradiesbenden 16, 52349 Düren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2014. Geschäftsanschrift: Paradiesbenden 16, 52349 Düren. Gegenstand: die Beschäftigung und Qualifizierung am Arbeitsmarkt benachteiligter Menschen. Ihre Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen gefördert und verbessert werden. Regelmäßig wird sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung gewährt. Darüber hinaus werden Projekte initiiert, die dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe an. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Brendel, Peter, Jülich, *XX.XX.XXXX; Macherey, Josef Gebhard, Kreuzau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der "low-tec gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" der Evangelischen Gemeinde zu Düren mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 2158 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Personen: Brendel, Peter aus Jülich,
Macherey, Josef Gebhard aus Kreuzau