Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 6901
Firma: DSL-Dienst- und Serviceleistungen - GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop
Sitz: Bochum
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HRB 6901: DSL-Dienst- und Serviceleistungen - GmbH Knappschaftskrankenhäuser Boc...
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Veröffentlichung vom 20.12.2021 20:01:00
HRB 6901: DSL-Dienst- und Serviceleistungen - GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop, Bochum, In der Schornau 23-25, 44892 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 2 (Gegenstand des Unternehmens), 9 (Einberufung des Aufsichtsrates), 10 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 14 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 17 (Informations- und Zugangsrechte der Aufsichtsbehörde) und 18 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Weier wurde die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen sowie Beratungsleistungen von Krankenhausgesellschaften und anderen in der Gesundheitsbranche tätigen Dienstleistungsgesellschaften, an denen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile beteiligt ist, Verwaltungsdienstleistungen, zentrale Service- und IT-Leistungen, Einkaufs- und Logistikleistungen, Wäscheversorgung, Speisenversorgung, Reinigungsleistungen, Leistungen der Sterilgutversorgung und der Wachdienst. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Knappschaft Kliniken Service GmbH - Knappschaft Kliniken GmbH (4) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. (5) Die Gesellschaft ist zu Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Er-reichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für den Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der Aufgaben¬stellung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§§ 30, 85 SGB IV, § 140 SGB V). (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Anzuzeigen sind der für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständigen Aufsichtsbehörde Maßnahmen der Gesellschaft, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV). § 2a Steuerbegünstigte Zwecke (1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Gesellschafter erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.Veränderungen
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