Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 68233
Firma: Revor Bedding GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen von Amts wegen
HRB 68233: Revor Bedding GmbH, Düsseldorf, Aachener Straße 77, 40223 Düsseldorf....
Veränderungen
HRB 68233: Revor Bedding GmbH, Düsseldorf, Aachener Straße 77, 40223 Düsseldorf....
Veränderungen
HRB 68233: Revor Bedding GmbH, Düsseldorf, Aachener Straße 77, 40223 Düsseldorf....
Veränderungen
HRB 68233: Revor Bedding GmbH, Düsseldorf, Liesegangstraße 20, 40211 Düsseldorf....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2012 12:00:00
Revor Bedding GmbH, Düsseldorf, Liesegangstraße 20, 40211 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2012. Geschäftsanschrift: Liesegangstraße 20, 40211 Düsseldorf. Der stationäre Handel mit Betten und Bettwaren sowie die Unternehmensberatung und die Handelsvertretung von Bettenherstellern. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Huong, Nghia, Köln, *XX.XX.XXXX; Shabestari, Alireza Jambor, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Revor Bedding OHG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21910) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Huong, Nghia aus Köln,
Shabestari, Alireza Jambor aus Köln