Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 68227
Firma: Store Operators JW GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 68227: ImmoPlus Holding GmbH, Köln, Neumarkt 45, 50677 Köln. Änderung zur Ge...
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HRB 68227: ImmoPlus Holding GmbH, Köln, Eifelstraße 19, 50677 Köln. Änderung zur...
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HRB 68227: Store Operators JW GmbH, Köln, Eifelstraße 19, 50677 Köln. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.01.2010 22:00:00
Store Operators JW GmbH, Köln, Eifelstraße 19, 50677 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2009. Geschäftsanschrift: Eifelstraße 19, 50677 Köln. der stationäre Handel mit Textilien, Schuhen, Accessoires und artverwandten Gütern; 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jansen, Rolf, Köln, *XX.XX.XXXX; Mönninghoff, Mike, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Teiles des Vermögens der Store Operators Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 26825 ) (22 Vertriebsläden von Textilien, Schuhen, Accessoires und artverwandten Gütern aus dem Jack Wolfskin (JW)- Bereich) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.11.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.