Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 68129
Firma: Integrationshilfen Michaelshoven gGmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 68129: Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH, Köln, Pfarrer-te-Reh-Str...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.11.2021 20:01:00
HRB 68129: Integrationshilfen Michaelshoven gGmbH, Köln, Martinsweg 11, 50999 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die redaktionelle Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. Neue Firma: Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, die Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, die Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Wohnungsnotfallhilfen sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeitenden sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Die Gesellschaft verfolgt vordringlich die Aufgabe der Wohnungs- und Existenzsicherung, Verbesserung der Lebenssituation sowie der beruflichen Wiedereingliederung a) von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, b) von Menschen mit einer schweren Behinderung, c) von hilfsbedürftigen Menschen, die durch Arbeitslosigkeit in Not geraten sind. Dies geschieht durch geeignete Fachkonzepte. 4. Zur Sicherstellung des Zweckes führt die Gesellschaft Maßnahmen im Rahmen von strukturierten, (integrierten) Fachkonzepten durch, betreibt ambulante Begleitungen sowie Beratungsstellen, stationäre Hilfen und Gemeinwesenarbeit. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft Inklusionsprojekte als Zweckbetriebe im Sinne der Abgabenordnung, die über Kontakt zu nicht behinderten Mitarbeitern hinaus einen intensiven Kontakt zu Kundinnen und Kunden vermittelt und die Eigenständigkeit fördern, beispielsweise durch darauf ausgerichtete Einzelhandelsbetriebe. Die Aufgaben werden durch Zweckbetriebe im Sinne der Abgabenordnung verwirklicht, die fachlich und/oder sozialarbeiterisch betreute Beschäftigung arbeitslosen Menschen Möglichkeiten bieten, berufliche Kompetenzen einzuüben bzw. wiederzuerlangen. Die Zweckbetriebe dienen der Berufsvorbereitung und der (Wieder-) Erlangung der Erwerbsfähigkeit in einem beschützten Rahmen sowie der psychosozialen Betreuung- und Beratung. Hierbei sowie in eigenständigen Projekten wird auch die Eigenverantwortung für eine gesundheitsbewusste Lebensführung geschult. 5. Zur Unterstützung werden die vorhandenen beruflichen Kompetenzen durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert und wird Gelegenheit zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen sowie Hilfestellungen bei der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geboten. Der Prozess der Förderung wird so gestaltet, dass es zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung führt und damit die Lebensqualität in allen Lebensbereichen verbessert. 6. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 8. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens der Diakonie Michaelshoven e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 4349) - namentlich den Teilbetrieb "Die sozialen Hilfen" - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 68129: Integrationshilfen Michaelshoven gGmbH, Köln, Martinsweg 11, 50999 Kö...
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Diakonie Michaelshoven - gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH, Köln, Pfarrer-...
Neueintragungen
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