Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 67949
Firma: anthos personalberatung köln gmbh
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 67949: SPIEKER HR CONSULTING GMBH, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln. Ist n...
Veränderungen
HRB 67949: anthos personalberatung köln gmbh, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln...
Veränderungen
anthos personalberatung köln gmbh, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln. Die Gesel...
Veränderungen
CAP-Q GmbH, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vo...
Veränderungen
CAP-Q GmbH, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln.Bestellt als Geschäftsführer: Spi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2009 22:00:00
CAP-Q GmbH, Köln, Drosselstraße 10, 50858 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Drosselstraße 10, 50858 Köln. Gegenstand: das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Erbringung von Beratungsleistungen an anderen Unternehmen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spieker, Beatrice, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CAP-Q AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 56680) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Spieker, Beatrice aus Köln