Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 6758
Firma: Krauß Electronic-Support GmbH
Sitz: Salzkotten
Löschungen
HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Salzkotten, Franz-Kleine-Str. 18, 33154...
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HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Salzkotten, Franz-Kleine-Str. 18, 33154...
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HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrüc...
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Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück. Bestell...
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Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück.Die Ausg...
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Veröffentlichung vom 27.07.2009 12:00:00
Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück.Aufgrund Ausgliederung: Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 3 (Stammkapital) die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR und in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung, Prokura) die Änderung der Vertretungsreglung beschlossen. Geschäftsanschrift: Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück. 35.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Änderung der Vertretungsregelung Geschäftsführer: Krauß, Dieter, Paderborn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 und der Zustimmung vom 28.12.2008 des Alleininhabers der Krauß Maschinenvermietung e.K. mit Sitz in Delbrück (Amtsgericht Paderborn HRA 5659) das Vermögen der Einzelfirma als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krauß, Dieter aus Paderborn