Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 67553
Firma: Ultradent Products GmbH
Sitz: Köln
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HRB 67553: Ultradent Products GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Gesa...
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HRB 67553: Ultradent Products GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Nich...
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HRB 67553: Ultradent Products GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Best...
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HRB 67553: Ultradent Products GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Nich...
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HRB 67553: Ultradent Products GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Best...
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HRB 67553:UP Dental GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln.Die Gesellschaf...
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Veröffentlichung vom 08.04.2013 22:00:00
Opal Orthodontics GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2013 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) zu ändern; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (1) zu ändern. Neue Firma: UP Dental GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit und Vertrieb von Produkten der US-amerikanischen Ultradent-Gruppe, Utah, USA, sowie die Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen für diese Produkte. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Fischer, Dan Erwin, Sandy/Utah/USA, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Althoff, Hans-Joachim, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Erwin, Cottonwood Heights/USA, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seidl, Heinz, Köln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.03.2013 mit der UP Dental GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 62366) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Althoff, Hans-Joachim aus Bergisch Gladbach,
Dr. Fischer, Dan Erwin aus Sandy/Utah/USA,
Fischer, Erwin aus Cottonwood Heights/USA,
Seidl, Heinz aus KölnVeränderungen
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Neueintragungen
Opal Orthodontics GmbH, Köln, Am Westhover Berg 30, 51149 Köln.Gesellschaft mit ...