Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 67547
Firma: RM Rheiner Management AG
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 67547: RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Die Haupt...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 67547: RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Dem Regis...
Vorgänge ohne Eintragung
RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Dem Registergericht ...
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RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Dem Registergericht ...
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RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Die Hauptversammlung...
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RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Dem Registergericht ...
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RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln.Bestellt als Vorstand...
Berichtigungen
RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln.Neuer Unternehmensgeg...
Berichtigungen
RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln.Die Hauptversammlung ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2009 12:00:00
RM Rheiner Management AG, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln.Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.09.1974. Die Hauptversammlung hat am 08.09.2009 beschlossen, den Sitz von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRB 4176) nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (2) zu ändern; ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (3) zu ändern; die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) zu ändern; die Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Aumtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. (6) zu ändern; die Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu ändern. Geschäftsanschrift: Friesenstr. 50, 50670 Köln. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Bekleidungsartikeln und Textilien sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Grundkapital: 220.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schneider, Alfred Josef, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Issels, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.08.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 110.000,-- EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre bei ein- oder mehrmaliger Ausnutzung des genehmigten Kapitals bis zu einem Kapitalerhöhungsbetrag auszuschließen, der 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden andere Aktien und Bezugsrechte auf Aktien angerechnet, die seit Beschlussfassung über diese Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegeben, veräußert bzw. begründet worden sind. Weiter ist der Vorstand ermächtigt, bei Sachkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.Personen: Dr. Issels, Georg aus Köln,
Schneider, Alfred Josef aus Köln