Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 6742
Firma: MPPO GmbH
Sitz: Neustadt in Holstein
Adresse: Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid
Veränderungen
HRB 6742: MPPO GmbH, Lüdenscheid, Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid. ...
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HRB 6742: MPPO GmbH, Lüdenscheid, Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid. ...
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MPPO GmbH, Lüdenscheid, Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid. Die Gesell...
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Contor Capital GmbH, Lüdenscheid, Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.03.2009 12:00:00
Contor Capital GmbH, Lüdenscheid, Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Herscheider Landstraße 89, 58511 Lüdenscheid. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Beratung anderer Unternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baum, Dietmar, Meinerzhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Contor Capital AG, Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 6040) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baum, Dietmar aus Meinerzhagen