Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 6735
Firma: Stute Stindt Management GmbH
Sitz: Lüdenscheid
Adresse: Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid
Löschungen
Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid....
Veränderungen
Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.06.2012 12:00:00
Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma Stute Stindt Management GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 6735) mit der la sociedad de responsabilidad limitada nach spanischem Recht unter der Firma ASKES AUTOMOTIVE, S.L. mit Sitz in Barcelona (Handelsregister von Barcelona in Band 42.826, Seite 0152, Blatt B-414647) eingereicht worden. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger ergeben sich nach deutschem Recht aus dem Verschmelzungsplan und dem Gesetz, namentlich haben die Gläubiger das Recht, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden und glaubhaft zu machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. In diesem Falle können sie Verlangen, dass für ihre Forderung Sicherheit geleistet wird. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger nach spanischem Recht: Sobald die letzte Veröffentlichung des Verschmelzungsbeschlusses erschienen ist oder gegebenenfalls die letzte schriftliche Benachrichtigung an die Gesellschafter und Gläubiger verschickt worden ist, beginnt eine Frist von einem Monat (Mindestfrist bis zur Beurkundung der Verschmelzung) während derer die Gläubiger jeder einzelnen der verschmelzenden Gesellschaften Widerspruch gegen die Verschmelzung erheben können. Die Frist läuft am selben Tag des Folgemonats ab und sollte es diese der Veröffentlichung entsprechenden Tag im Monat des Fristablaufs nicht geben, läuft die Frist am letzten Tag des Monats ab. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts sind die folgenden Personen berechtigt: - die Gläubiger jeder einzelnen verschmelzenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Veröffentlichungsdatum des Verschmelzungsplans entstanden sind, zu diesem Datum noch nicht verjährt sind und nicht angemessen durch persönliche oder dingliche Sicherheiten abgesichert sind, oder falls sie dies sind, diese Sicherheit unzureichend ist- die Inhaber von Schuldverschreibungen, zu denselben Bedingungen wie die restlichen Gläubiger, vorausgesetzt der Verschmelzung wurde nicht durch die Obligationärsversammlung zugestimmt. Da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der die übernehmende Gesellschaft in direkter Form sämtliche Gesellschaftsanteile am Kapital der übertragenden Gesellschaften hält und zudem die beiden einzigen Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft jeweils 50 % am Kapital dieser Gesellschaft halten, gibt es in diesem Fall keine Minderheitsgesellschafter, so dass die Erläuterung der Normen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern vorliegend nicht notwendig ist, da diese in der vorliegenden Verschmelzung keine Anwendung finden. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Volker Jahr, in Sozietät FRIEBE - PRINZ + PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Parkstraße 54, 58509 Lüdenscheid (Telefon: 02351/1533-0). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Stute Stindt Verwaltungs-GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid...
Neueintragungen
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