Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 67127
Firma: periSolar 14. (vierzehnte) GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 67127: periSolar 14. (vierzehnte) GmbH, Düsseldorf, Gewerbering 17, 84072 Au...
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HRB 67127: periSolar 14. (vierzehnte) GmbH, Düsseldorf, Mertensgasse 12, 40213 D...
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periSolar 14. (vierzehnte) GmbH, Düsseldorf, Mertensgasse 12, 40213 Düsseldorf. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.01.2012 12:00:00
periSolar 14. (vierzehnte) GmbH, Düsseldorf, Mertensgasse 12, 40213 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2010. Geschäftsanschrift: Mertensgasse 12, 40213 Düsseldorf. Bau und Betreiben von Solarkraftwerken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Heider, Kurt-Matthias, Halle/Saale, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Gregor, Au, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der periSolar 14. (vierzehnte) GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 18810) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Heider, Kurt-Matthias aus Halle/Saale,
Schmidt, Gregor aus Au