Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 66988
Firma: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 66988: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köl...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 66988: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köl...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Die Haup...
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Berichtigungen
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Auf Grun...
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Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Auf Grun...
Vorgänge ohne Eintragung
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Dem Regi...
Vorgänge ohne Eintragung
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Dem Regi...
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Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln.Die Haupt...
Vorgänge ohne Eintragung
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln.Dem Regis...
Berichtigungen
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln.Die Haupt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2009 22:00:00
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln.Aktiengesellschaft. Satzung unbekannten Datums, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung hat am 25.06.2009 beschlossen, den Sitz von Braunschweig (bisher AG Braunschweig HRB 100837) nach Köln zu verlegen und die Satzung in § 1 Satz 2 (Sitz) neu zu fassen. Die Hauptversammlung hat die Satzung weiter in § 4 Abs. 3 bis 7 geändert, wodurch das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden ist. Geschäftsanschrift: Friesenstraße 50, 50670 Köln. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Beteiligungen und sonstigem Vermögen, insbesondere an Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Grundkapital: 1.096.648,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, deren Anzahl vom Aufsichtsrat festgelegt wird. Alle Erklärungen, welche die Gesellschaft verpflichten und für dieselbe verbindlich sein sollen, müssen entweder von einem vom Aufsichtsratsvorsitzenden dazu befugten Vorstandsmitglied oder von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen oder von einem Prokuristen gemeinsam mit einem Handlungsbevollmächtigten der Gesellschaft abgegeben werden. Vorstand: Schneider, Alfred, Köln, *XX.XX.XXXX. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2009 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24.06.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu insgesamt 548.324 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 548.324 EUR zu erhöhen. Das in der Hauptversammlung vom 19.06.2002 beschlossene bedingte Kapital ist nicht ausgenutzt worden. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25.06.2007 ist das Grundkapital der Gesellschaft um 548.324,00 EUR, eingeteilt in bis zu 548.324 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1, 00 EUR je Aktie, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsscheinen ohne Schuldverschreibungen, deren Ausgabe an Aktionäre durch die Hauptversammlung vom 25.06.2007 legitimiert wurde, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24.06.2012 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Optionsscheine ohne Schuldverschreibung auf Stückaktien der Allerthal-Werke AG mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren herauszugeben.Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Optionsscheine, insbesondere den Ausgabekurs der Optionsscheine und den Verwässerungsschutz festzulegen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch die Ausübung der Optionsrechte entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Ausübung des bedingten Kapitals anzupassen. Weiter wurde die Änderung des § 11 (Vergütung) der Satzung beschlossen.Personen: Schneider, Alfred aus Köln