Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 66822
Firma: CORPUS SIREO Investment Residential No. 9 GmbH
Sitz: Köln
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CORPUS SIREO Investment Residential No. 9 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931...
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Veröffentlichung vom 07.09.2010 22:00:00
CORPUS SIREO Investment Residential No. 9 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Veräußerung von Immobilien in jeder Rechts- und Nutzungsform sowie die Durchführung aller Maßnahmen zu deren Revitalisierung, Sanierung, Erneuerung und Entwicklung. Zum Unternehmensgegenstand gehören auch die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensgruppen und Unternehmensbeteiligungen und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Gesellschaftszweck erstreckt sich nicht auf genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der CORPUS SIREO Investment Residential No. 8 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66797) verschmolzen. Der mit der CORPUS SIREO Investment Residential No. 8 GmbH bestehende Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag vom 1. Juni 2005 ist erloschen, da mit der Verschmelzung die beherrschte und die herrschende Gesellschaft zusammenfallen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Endet ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
CORPUS SIREO Investment Residential No. 9 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931...